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Ausschreibungen

2026-61_L216_Umbau_OD_Garlstorf_inkl_Nebenanlagen_OP_Ing_VA_Oberflächenentwässerung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg · 21339 Lüneburg

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg
Ort
21339 Lüneburg
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (abgelaufen)
27.10.2026
Hauptgegenstand
71300000 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, rGB Lüneburg beabsichtigt, die Landesstraße 216 im Zuge der Ortsdurchfahrt Garlstorf im Landkreis Harburg umzubauen. Die Landesstraße 216 beginnt an der L 213 in Nindorf und führt über Garlstorf, Gödenstorf, Salzhausen, Westergellersen, Kirchgellersen, Reppenstedt und Lüneburg nach Osten bis zum Anschluss an die A 39. Der geplante Umbau der L 216 umfasst den Streckenabschnitt innerhalb der Ortsdurchfahrt Garlstorf von Abs.-Nr. 20, Station 1.063 - 1509 und Abs.-Nr. 40, Station 0 - 479 einschließlich der Erneuerung der Oberflächenentwässerungsanlagen. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.021 m. Die bestehende Verkehrsanlage weist erhebliche bauliche und funktionale Mängel auf. Die Landesstraße 216 erfüllt im Bereich der Ortsdurchfahrt Garlstorf die heutigen verkehrlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht mehr und bedarf daher einer grundlegenden Erneuerung. Im Rahmen der Planung ist die Verkehrsanlage an die aktuellen technischen und verkehrlichen Anforderungen anzupassen. Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich eines den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) entsprechenden Oberbaus sowie die Herstellung einer Regelfahrbahnbreite von 6,50 m zwischen den Bordanlagen. Darüber hinaus ist die vorhandene Oberflächenentwässerung grundlegend zu erneuern und entsprechend den geltenden technischen Regelwerken neu zu ordnen. Weiterer Bestandteil der Planung ist die barrierefreie Umgestaltung der vorhandenen Bushaltestellen. Zudem sind die Nebenanlagen sowie die angrenzenden Einmündungsbereiche im erforderlichen Umfang an die neue Straßenraumgestaltung anzupassen. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und zukunftsgerechten Ortsdurchfahrt unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer. Für den Abschnitt Nr. 20, Station 1+063 bis 1+509, erfolgte bereits im Vorfeld die Planung eines Regenrückhaltebeckens (RRB). Der Abschnitt Nr. 40, Station 0+000 bis 0+479, wurde hierbei nicht berücksichtigt. Daher sind im Rahmen der vorliegenden Vergabe das Erfordernis eines Regenrückhaltebeckens für diesen Abschnitt zu prüfen sowie dessen Planung gegebenenfalls auszuarbeiten.

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