Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie mittels flachgestrickter Versorgung nach § 127 Abs. 1 SGB V
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachen · 30519 Hannover
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachen
- Ort
- 30519 Hannover
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- Hauptgegenstand
- 33000000 — Medizin & Labor
Aus der Bekanntmachung
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie mittels flachgestrickter Versorgung (PG17) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.