Altlastensanierung - Absetzteiche Gröbers
Gemeinde Kabelsketal
- Auftraggeber
- Gemeinde Kabelsketal
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- Frist (abgelaufen)
- 26.10.2026
Aus der Bekanntmachung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Gemeinde Kabelsketal Lange Str. 18 06184 Kabelsketal Telefon: +49 3460533124 Fax: +49 3460533249 E-Mail: Vergabe@Kabelsketal.de Internet: https://www.Kabelsketal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: KAB_025-2026 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 06184 f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Erdarbeiten Umfang der Leistung: Aushub 16.500 t davon 8.000 t Aufarbeitung und 6.000 t Entsorgung (Rest nur seitliche Lagerung), Verfüllung 16.500 t davon 10.000 t Aushubmaterial und 6.500 t Liefermaterial g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 15.02.2027 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 04.06.2027 weitere Fristen: Oberbodenabtrag 28.02.2027 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a0faf331ac-302a18c838c3714c Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 26.10.2026 um: 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 25.11.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: elektronisch Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine t) geforderte Sicherheiten u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften (1) Bewerber- oder Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind Einzelbewerbern bzw. Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Die Vereinigung zu einer Bietergemeinschaft ist zulässig. (2) Bietergemeinschaften haben mit der Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung der Bietergemeinschaft (Bietergemeinschaftserklärung) vorzulegen, in der: alle Mitglieder namentlich benannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt wird, erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt, und zugesichert wird, dass im Falle einer Auftragserteilung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. (3) Die Vorlage einer bestimmten Rechtsform (z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) wird für die Angebotsabgabe nicht verlangt. Die Vergabestelle behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer Auftragserteilung zu verlangen, dass die Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform (in der Regel eine GbR) annimmt, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist. (4) Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Unternehmensnachfolge vor. Mehrfachbeteiligungen ein