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Architektenwettbewerb: Bildungscampus Nienburg

Landkreis Nienburg/Weser · 31582 Nienburg/Weser

Auftraggeber
Landkreis Nienburg/Weser
Ort
31582 Nienburg/Weser
Veröffentlicht
04.11.2026
Hauptgegenstand
71220000 — Architektur & Ingenieurwesen
Weitere CPV
71221000 — Architektur & Ingenieurwesen
71240000 — Architektur & Ingenieurwesen
71000000 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Der Landkreis Nienburg/ Weser plant die Umgestaltung der Schulstandorte am Berliner Ring zu einem Bildungscampus. Aktuell befinden sich hier die Berufsbildenden Schulen (BBS) inkl. einer Cafeteria und einer Dreifeld-Sporthalle, die Integrierte Gesamtschule (IGS) und diverse Parkplatzflächen. Teil des Planungswettbewerbes werden der Ersatzneubau für den A-Trakt und die Cafeteria der BBS, der Neubau des Campusforums sowie die Neugestaltung von Campuspassage und -platz, BBS Höfe und die Außenanlagen der IGS Sporthalle, des E-Trakts und der Cafeteria. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung und Freianlagenplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser/in des 1. Preises - sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen - nach Verhandlungen beauftragen (§ 8 (2) RPW in Verbindung mit § 14 (4) [8] VgV). Sofern der 1. Preis mehrfach vergeben wird, werden Verhandlungen mit allen Entwurfsverfassern/innen geführt, die einen 1. Preis erhalten haben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplanungsbüros (Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung, den geforderten durchschnittlichen Jahresumsatz, die Referenzanforderungen und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe im Rahmen der Verfassererklärung nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude/ Innenraum nach § 34 HOAI, der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI sowie der Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI sowie Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in Einzelverträgen erfolgen (vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse). Es ist die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplanungsbüros (Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung) hingegen empfohlen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in den Anlagen 10 [Architektenleistung] und 11 [Landschaftsarchitektur] (jeweils in Teilen), sowie Anlagen 14 [Tragwerksplanung] und 15 [Fachplanung Technische Ausrüstung] der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Danach behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungsphasen 3 bis 4 (Anlagen 10, 11, 14 u. 15) sowie in einem weiteren Schritt mit den Leistungsphasen 5 bis 7 (Anlagen 10, 11, 15) bzw. 5 bis 6 (Anlage 14) zu beauftragen. In einer letzten Stufe sieht er vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 8 bis 9 (Anlagen 10, 11, 15) zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremienbeschlusses. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

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