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Ausschreibungen

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz · (Halle (Saale), Kreisfreie Stadt)

Auftraggeber
Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz
Ort
(Halle (Saale), Kreisfreie Stadt)
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (abgelaufen)
26.10.2026
Hauptgegenstand
90700000 — Entsorgung & Umwelt

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des FFH-Stichprobenmonitorings für acht Libellenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt im Monitoringdurchgang 2027 bis 2029. Untersucht werden Helm-Azurjungfer, Vogel-Azurjungfer, Grüne Flussjungfer, Asiatische Keiljungfer, Grüne Mosaikjungfer, Große Moosjungfer, Zierliche Moosjungfer und Östliche Moosjungfer. Die Erhebungen dienen der Bewertung der Erhaltungszustände ihrer Populationen und schaffen die naturschutzfachliche Grundlage für die nationalen und europäischen Berichtspflichten nach den Artikeln 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Der Auftrag umfasst das landesweite FFH-Stichprobenmonitoring von acht Libellenarten auf insgesamt 152 Monitoringflächen (STPE) in den Jahren 2027 bis 2029. Zu untersuchen sind: Coenagrion mercuriale auf 36 STPE und 52 Zählstrecken in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils zwei Begehungen, Coenagrion ornatum auf 26 STPE und 48 Zählstrecken in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils zwei Begehungen, Ophiogomphus cecilia auf zehn STPE und zehn Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils drei Begehungen, Gomphus flavipes auf 17 STPE und 17 Zählstrecken in den Jahren 2028 und 2029 mit jeweils drei Begehungen, Aeshna viridis auf zwölf STPE und zwölf Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen, Leucorrhinia pectoralis auf 24 STPE und 24 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen, Leucorrhinia caudalis auf zwölf STPE und 13 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen sowie Leucorrhinia albifrons auf 15 STPE und 17 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils drei Begehungen. Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen und anzugeben, ob eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates besteht, in dem der Bieter niedergelassen ist. Besteht keine Verpflichtung zur Eintragung, ist darzulegen, auf welche andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden kann. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist geeignete Bestätigungen vorzulegen, insbesondere Gewerbeanmeldung, Berufs- oder Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise ein gleichwertiger anderweitiger Nachweis. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Nachweise des Herkunftsstaates zulässig. Der Bieter muss spätestens bei Zuschlagserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot ist hierzu die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen. Besteht der geforderte Versicherungsschutz bei Angebotsabgabe noch nicht, ist zu erklären, dass er spätestens bis zur Zuschlagserteilung hergestellt wird. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist eine Versicherungsbestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz oder eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, wonach im Zuschlagsfall ein Versicherungsschutz mindestens in der geforderten Höhe gewährt wird. Angaben zu Mindestumsätzen oder Bilanzen werden nicht verlangt.

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