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Ausschreibungen

Bereitstellung und Betrieb eines Internet-Livestreams zur Online-Übertragung von Plenarsitzungen mit Untertitelung und dem Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.

Landtag von Baden-Württemberg · 70173 Stuttgart

Auftraggeber
Landtag von Baden-Württemberg
Ort
70173 Stuttgart
Veröffentlicht
06.11.2026
Angebotsfrist
07.12.2026
Hauptgegenstand
92220000 — Freizeit, Kultur & Sport
Weiterer CPV
79540000 — Wirtschaft, Marketing & Recht

Aus der Bekanntmachung

Der Landtag von Baden-Württemberg unterhält aktuell noch einen Vertrag für die Bereitstellung eines Internet-Livestreams zur Übertragung der Plenarsitzungen des Landtags von Baden- Württemberg sowie Übersetzungsdienstleistungen eines mobilen Ferndolmetscherdienstes und Live – Textuntertitelung in deutscher Sprache. Dieser läuft am 31.01.2027 aus. Durch die Untertitelung mit einem schriftlichen Live-Text sowie der Darstellung in deutscher Gebärdensprache wird Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränkter Zugang zu den Live-Übertragungen der Plenarsitzungen sowie einzeln ausgewählten an-derer Veranstaltungen des Landtags von Baden-Württemberg ermöglicht. Der Landtag von Baden-Württemberg ist in seiner Funktion als repräsentative Volksvertretung des Landes gehalten, den hohen Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes - L-BGG sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gerecht zu werden. Daher verfolgt der Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Ausschreibung das Ziel, eine neue Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und den Betrieb eines webbasierten Livestreams zur Übertragung von Plenarsitzungen sowie perspektivisch Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und anderer ausgewählter Redebeiträge mit simultaner Untertitelung der Redebeiträge in deutscher Sprache sowie der synchronen Übersetzung in deutsche Gebärdensprache abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll nahtlos an den alten Vertrag anschließen.

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Diese Seite gibt die Bekanntmachung wieder, nicht die Vergabeunterlagen. Für eine Angebotsabgabe zählt allein das Original auf der Vergabeplattform; dorthin führt der Verweis oben. Angaben können sich nach der Veröffentlichung geändert haben.