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Ausschreibungen

Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 3-6, 8

Bezirk Niederbayern · 84036 Landshut

Auftraggeber
Bezirk Niederbayern
Ort
84036 Landshut
Veröffentlicht
02.11.2026
Hauptgegenstand
71240000 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Der Bezirk Niederbayern beabsichtigt am Standort des Bezirkskrankenhauses Straubing die Errichtung eines Resozialisierungshauses mit angegliederter forensischer Nachsorgeambulanz. Das Vorhaben ist Teil der Neustrukturierung des Bezirksklinikums und dient der Verbesserung der Resozialisierungs- und Wiedereingliederungsangebote für forensische Patienten außerhalb des bestehenden Sicherheitsbereichs. Geplant ist ein zweigeschossiger Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 2.100 m². Das Gebäude umfasst stationäre Bereiche für forensische Patienten, eine ambulante Nachsorgeeinrichtung, Therapie-, Verwaltungs- und Funktionsflächen sowie eine Tiefgarage. Bestandteil der Maßnahme sind ferner Abbrucharbeiten, die Neuordnung der Stellplatzanlagen, Erschließungsmaßnahmen sowie die Gestaltung der Freianlagen mit therapeutischen Aufenthalts- und Aktivitätsbereichen. Ziel des Auftraggebers ist es, die Antragsunterlagen für die Förderung der Maßnahme bis September 2027 beim Amt für Maßregelvollzug bzw. bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf rund 25 Mio. € brutto geschätzt. Hinweis zur Vorbefassung: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits ein Planungsbüro mit der Erbringung von Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI beauftragt war. Zum Ausgleich möglicher Informationsvorteile werden die im Rahmen dieser Vorbefassung erarbeiteten Unterlagen und Erkenntnisse den Teilnehmern des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern die Möglichkeit einer Grundstücksbegehung eingeräumt. Der Auftraggeber stellt hierdurch sicher, dass eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt (§ 7 Abs. 1 und 2 VgV). Hinweis zur Bereitstellung von Vergabeunterlagen: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden zunächst nur ausgewählte Projektunterlagen zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass die vollständigen Unterlagen sensible, insbesondere sicherheitsrelevante Informationen enthalten, deren Vertraulichkeit zu wahren ist. Die weitergehenden Projektunterlagen werden den ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern im weiteren Verfahrensverlauf zur Verfügung gestellt.

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