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Ausschreibungen

DGM-W Niederrhein - TLS-Messung

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe- Seitenkanal

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe- Seitenkanal
Veröffentlicht
02.09.2026
Angebotsfrist
01.10.2026
Hauptgegenstand
71355000 — Architektur & Ingenieurwesen
Weitere CPV
71355000 — Architektur & Ingenieurwesen
71355000 — Architektur & Ingenieurwesen
71355000 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Für eine Erstellung eines digitalen Geländemodells des Wasserlaufs des Rheins im Niederrheingebiet sind insgesamt 48 Brücken und 33 Kontrollflächen zur Kontrolle anderer Laserdaten zu messen. Aufgeteilt sind diese in drei Lose nach Gebiet (Los 1 „Niederrhein Nord“, Los 2 „Niederrhein Mitte“ und Los 3 „Niederrhein Süd“). Die zu erfassenden Flächen und Brückenfundamentstrukturen sind mittels terrestrischem Laserscanning (TLS) bei vorgegebenem Wasserstand zu erfassen. Es sei an dieser Stelle hervorzuheben, dass die Messung der Brückenfahrbahn keine Rolle spielt sowie kein abgeleitetes 3D-Modell der Brücke oder der Brückenfundamentstrukturen geliefert werden soll. Die Erfassung erfolgt durch den Auftragnehmer (AN) nach Einsatzaufforderung des Auftraggebers (AG). Der AN hat mit einem terrestrischen Laserscanner die beschriebenen Kontrollflächen aufzunehmen, die als Referenz für die Qualitätssicherung anderer Lasermessungen dienen. Im Mittelpunkt steht eine möglichst lückenlose Erfassung sämtlicher Dachflächen, damit Airborne-Laser-Scanning-Daten zuverlässig geprüft werden können. Abschattungen am Boden oder bei Fassaden durch parkende Fahrzeuge, Bäume etc. sind zulässig, sofern dennoch ausreichend Bodenfläche erfasst wird, um eine korrekte Einpassung und Auswertung der Kontrollflächen zu gewährleisten. Für jede Kontrollfläche sind mindestens zwei strategisch gewählte Scannerstandorte einzurichten, sodass sich ihre Sichtfelder überlappen und insbesondere die geneigten Dachflächen aus unterschiedlichen Blickwinkeln vollständig erfasst werden (s. Abbildung 1). Reichen diese zwei Positionen aufgrund von Abschattungen nicht aus, ist die Zahl der Standpunkte flexibel zu erhöhen, bis eine lückenlose Dachabdeckung nachweislich erreicht ist. Die Messungen sind sorgfältig zu registrieren und georeferenzieren. Eine Klassifizierung dieser Punktwolken ist nicht gefordert. Fehlmessungen sind zu entfernen. Die Messungen sind in der vegetationsfreien Zeit (01.12.26 bis 30.03.27) durchzuführen.

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