Durchführung von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Dienstkraftfahrzeugen des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag, Referat ZR3, Vergaben · 11011 Berlin (Berlin)
- Auftraggeber
- Deutscher Bundestag, Referat ZR3, Vergaben
- Ort
- 11011 Berlin (Berlin)
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Angebotsfrist
- 18.11.2026
- Hauptgegenstand
- 50110000 — Reparatur & Wartung
Aus der Bekanntmachung
Durchführung von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Dienstkraftfahrzeugen des Deutschen Bundestages Gegenstand der Leistung sind die Kontrolle, Wartung und Reperatur von 22 Dienstkraftfahrzeugen und 5 Anhängern des Deutschen Bundestages. Zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Dienstkraftfahrzeuge und Anhänger sind insbesondere folgende Leistungen durchzuführen: Eigenerklärung über die Werkstattausrüstung. Es müssen mindestens ein Bremsprüfstand, eine Hebebühne sowie geeignete Diagnosemöglichkeiten (On-Board-Diagnose) für die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen vorhanden sein. Die Unterschreitung der Mindestanzahl oder das Fehlen der erforderlichen Diagnosemöglichkeiten führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes (Punkt 3.9 des Angebotsvordruckes). Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Die Leistungen müssen im Bereich von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen erbracht worden sein. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach den Berufs- bzw. Qualifikationsgruppen Kfz-Meister, Kfz-Mechatroniker sowie Arbeitskraft mit der Zusatzqualifikation für die Wartung und Reparatur von Elektrofahrzeugen. Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte muss in jeder Qualifikationsgruppe mindestens eine Person betragen haben (vgl. Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).