Vergolo

Ausschreibungen

Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Ersatzpflanzungen

Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen

Auftraggeber
Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (abgelaufen)
19.10.2026

Aus der Bekanntmachung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: S.-G.-Frentzel-Str. 1; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: DE; Telefon: +49 3571456549; Internet-Adresse: https://www.hoyerswerda.de; E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Landschaftsbau / Ersatzpflanzungen e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Wohnkomplex 10; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Landschaftsbau / Ersatzpflanzungen als Ausgleichmaßnahmen Erschließung Scheibe-See; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/37-VOB: Als Ausgleichsmaßnahme für die Baumaßnahme am Großprojekt Scheibe-See Hoyerswerda sind Ersatzpflanzungen einschließlich Entwicklungspflege vorzunehmen. Diese sollen an zwei Standorten im Wohnkomplex 10 der Stadt Hoyerswerda erfolgen. LEISTUNG: ca. 0,3640 ha partielle Erstaufforstung; ca. 0,2400 ha Aufforstung Waldrand, Voranbau Taubeneiche; Pflanzungen, vorangehende Flächenvorbereitung durch etwaige Vorwuchsbeseitigung und Bodenvorarbeiten, Zäunung der Voranbaufläche GROBMENGEN: 1.000 St. Taubeneiche; 30 St. Spitzahorn; 30 St. Winterlinde; 160 St. Hundsrose; 30 St. Besenginster; 30 St. Saalweide; 60 St. Mehlbeere; 80 St. Schlehe; 250 m Zaunbau g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Ende: 31.12.2026, Beginn: ab Auftragserteilung j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Leistung sind nur entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3466156/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 19.10.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 02.11.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 19.10.2026, 10:00 Uhr; Ort: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.36; Personen, die anwesend sein dürfen: keine Bieter gemäß § 14 VOB/A, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen t) Sicherheiten: nicht angegeben u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachwe

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