Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla · (Saale-Orla-Kreis)
- Auftraggeber
- Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla
- Ort
- (Saale-Orla-Kreis)
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Frist (abgelaufen)
- 21.10.2026
- Hauptgegenstand
- 90500000 — Entsorgung & Umwelt
Aus der Bekanntmachung
In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Ab-fällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe, z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Versicherung mit einer De-ckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,00 € für Vermögensschäden abzuschließen, sofern er nicht schon im Angebot das Bestehen eines Versicherungsschutzes nachge-wiesen hat, und weist diesen Abschluss dem Auftraggeber unverzüglich zum Vertrags-beginn durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice unaufgefordert nach Der Betreiber des Wertstoffhofes in Rudolstadt oder der näheren Umgebung soll für den Standort des Wertstoffhofes nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zertifiziert sein. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Versicherung mit einer Deckungs-summe für die Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 4 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,00 € für Vermögensschäden abzuschließen, sofern er nicht schon im Angebot das Bestehen eines Versicherungsschutzes nachgewiesen hat, und weist diesen Abschluss dem Auftraggeber unverzüglich zum Vertragsbeginn durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice unaufgefordert nach. Der Auftraggeber kann die Vorlage des Originals fordern.