Ersatzneubau Schleusenbrücke Eisenhüttenstadt – Bauvertragliche Unterstützung
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin · 15890 Eisenhüttenstadt (Oder-Spree)
- Auftraggeber
- Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
- Ort
- 15890 Eisenhüttenstadt (Oder-Spree)
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- Angebotsfrist
- 18.11.2026
- Hauptgegenstand
- 71520000 — Architektur & Ingenieurwesen
- Weiterer CPV
- 71540000 — Architektur & Ingenieurwesen
Aus der Bekanntmachung
Zur Unterstützung der eigenen Mitarbeiter des Wasserstraßen-Neubauamts sollen ein Teil der Grundleistungen und einige Besondere Leistungen der Bauoberleitung nach § 43 und § 47 HOAI für das Bauvorhaben Ersatzneubau Schleusenbrücke Eisenhüttenstadt vergeben werden. Das Bauvorhaben umfasst u.a. den Abbruch des Bestandsbauwerks, die Errichtung einer bauzeitlichen Behelfsbrücke mitsamt provisorischer Zuwegung, die Errichtung des Ersatzbauwerks mitsamt Unterbauten sowie den Neubau der beidseits an die Brücke angrenzenden Straßen und Gehwege. Zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI gehören u.a. die Leitung und Protokollierung der Baubesprechungen, die Nachtragsbearbeitung, die vertiefte Bauzeitenverfolgung sowie die Vertretung der örtlichen Bauüberwachung; letzteres vor allem im Falle der urlaubs- oder krankheitsbedingten Verhinderung des eigenen Personals der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Zur Unterstützung der eigenen Mitarbeiter des Wasserstraßen-Neubauamts sollen ein Teil der Grundleistungen und einige Besondere Leistungen der Bauoberleitung nach § 43 und § 47 HOAI für das Bauvorhaben Ersatzneubau Schleusenbrücke Eisenhüttenstadt vergeben werden. Das Bauvorhaben umfasst u.a. den Abbruch des Bestandsbauwerks, die Errichtung einer bauzeitlichen Behelfsbrücke mitsamt provisorischer Zuwegung, die Errichtung des Ersatzbauwerks mitsamt Unterbauten sowie den Neubau der beidseits an die Brücke angrenzenden Straßen und Gehwege. Zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI gehören u.a. die Leitung und Protokollierung der Baubesprechungen, die Nachtragsbearbeitung, die vertiefte Bauzeitenverfolgung sowie die Vertretung der örtlichen Bauüberwachung; letzteres vor allem im Falle der urlaubs- oder krankheitsbedingten Verhinderung des eigenen Personals der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (§ 46 VgV)