Vergolo

Ausschreibungen

Erweiterung Grundschulcampus Wildau - Los 10 - Pfosten-Riegel-Fassade

Stadt Wildau · 15745 Wildau

Auftraggeber
Stadt Wildau
Ort
15745 Wildau
Veröffentlicht
23.10.2026
Angebotsfrist
23.11.2026
Hauptgegenstand
45262670 — Bauleistungen
Weiterer CPV
45421110 — Bauleistungen

Aus der Bekanntmachung

Die Stadt Wildau beabsichtigt an dem Standort der Grundschule Wildau und der KiTa Wirbelwind in der Fichtestr. 90, 15745 Wildau, einen neuen Grundschulcampus zu errichten. Dazu werden die Höfe zu einem Schulgelände zusammengefasst und Gebäude teilweise abgerissen. Das bestehende Schulgebäude wird mit einem neuen Anbau und angeschlossener Sporthalle erweitert, der zu erhaltene Bestand im Nordwesten wird teilweise saniert. Der Schulhof wird nach Abriss der alten Gebäude und dem Neubau großräumig neugestaltet. Der Neubau der Grundschule stellt den Hauptbaukörper dar, der sich entlang der Käthe-Kollwitz-Straße im Süden erstreckt. Gleich im Anschluss folgt auf gleicher Front (Ostseite) der Giebel der Sporthalle mit unterlagerter Mensa und Austeilküche. An der westlichen Seite schließt der Neubau an das Bestandsgebäude an. Die Sporthalle befindet sich im 1. Obergeschoss oberhalb von Mensa und Küche; sie besteht aus einer Drei-Feld-Sporthalle, Nebenfunktionsflächen und einer Galerie im 2. Obergeschoss. Grundschule und Sporthalle sind nicht unterkellert. Die tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton und aus KS-Mauerwerk. Die Gründung ist eine Stahlbetonfundamentplatte mit Frostschürzen aus Betonstreifenfundamenten. Gebäudekenndaten: Anzahl der Vollgeschosse: Grundschule: 4 Sporthalle mit Mensa: 3 Bruttorauminhalt: Grundschule: 32.275 m³ Sporthalle mit Mensa: 29.931 m³ Bruttogrundfläche: Grundschule: 8.035 m² Sporthalle mit Mensa: 5.610 m² Höhe Attika über Gelände: Grundschule: bis ca. 16.3m Sporthalle mit Mensa: bis ca. 14.7m Maximale Gebäudeabmessung Grundschule und Sporthalle: L x B: ca. 128,00m x 50,3 m Baurechtliche Einordnung: Gebäudeklasse 5, Sonderbau

Bekanntmachung an der Quelle öffnen →
Diese Seite gibt die Bekanntmachung wieder, nicht die Vergabeunterlagen. Für eine Angebotsabgabe zählt allein das Original auf der Vergabeplattform; dorthin führt der Verweis oben. Angaben können sich nach der Veröffentlichung geändert haben.