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Ausschreibungen

Erweiterung GS Warderfelde - Architektenleistung

Stadt Bad Segeberg

Auftraggeber
Stadt Bad Segeberg
Veröffentlicht
13.10.2026
Angebotsfrist
10.11.2026
Hauptgegenstand
71200000 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Der Schulverband der Stadt Bad Segeberg plant die Erweiterung der Grundschule Warderfelde. Sie wurde im Jahr 1963 erbaut, verfügt über 4 Klassenräume, eine Sporthalle mit Nebenräumen und einen Mensaanbau mit Küche. Ein Hausmeisterhaus ist mit dem Bestand baulich verbunden. Um den veränderten Anforderungen an den Schulbetrieb gerecht zu werden, beabsichtigt der Schulträger an mehreren Stellen des Bestandes Räume anzubauen. Benötigt werden zwei Gruppenräume, die je von zwei Klassen genutzt werden können. Der Eingangsbereich der Schule soll erweitert werden, um einen kleinen Aufenthaltsbereich für die Schüler zu schaffen. Für die Verwaltung (Schulleitung, Lehrerkollegium und Hausmeister) ist ein eigener Gebäudeteil vorgesehen. Die neuen Gebäudeteile sollen im Holzrahmenbau mit vorgelagerter Klinkerfassade errichtet werden. Ebenso soll die vorhandenen Ost- und Westfassaden des Klassentraktes energetisch saniert werden. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ist unter Umständen die Aufstellung einer Interimslösung für den Unterricht in Form einer Mietcontaineranlage zu berücksichtigen. Das Leistungsbild umfasst die folgenden Einzelmaßnahmen: - Planung der Gesamtmaßnahme inkl. Abstimmung mit der TGA, Statik, Brandschutz und anderen am Bau Beteiligten. - Energetische Ertüchtigung der Fassaden des Klassentraktes im Bestand inkl. Anschlüsse an die vorhandenen Gebäudeteile. - Abbruch- und Umbauarbeiten in der bestehenden Gebäudehülle im laufenden Schulbetrieb. - Umsetzen eines Geräteschuppens zur Herstellung der Baufreiheit. - Erhöhter Abstimmungsbedarf infolge der tlw. Ausführung im laufenden Schulbetrieb. - Bei der Abgabe eines Angebots sind die Leistungsphasen 1 - 9 zu berücksichtigen. - Ein vom Schulträger beschlossener Vorentwurf (ausschließlich Betrachtung Architektur) liegt zur Orientierung anbei. - Die Honorartafeln der HOAI sind an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung ausgerichtet. Die angegebenen Honorartafeln dienen, seit dem 01.01.2021, lediglich als Orientierung für eine angemessene Honorarhöhe; von ihnen kann abgewichen werden. Wir bitten um die Abgabe eines entsprechenden Angebotes für die Planungsleistungen. Die Leistungen werden auf Grundlage des § 50 UVgO beauftragt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der nach Vergabe der Planleistungen zu unterzeichnende Planervertrag liegt dieser Angebotsaufforderung als Entwurf bei. Zusätzlich zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind folgende Nachweise vorzulegen: - Kompetenznachweis (Darstellung des voraussichtlich mit dem Projekt betrauten, bei der Bewerberin / beim Bewerber angestellten, planerischen Fachpersonals, die für die Gesamtumsetzung der Maßnahme als fester Ansprechpartner für den Auftraggeber zur Verfügung stehen (Projektteam). Zudem ist die Firmenstruktur darzustellen. Die Darstellung soll 2 Seiten nicht überschreiten. Weitere eine Darstellung von drei in den vergangenen fünf Jahren durchgeführten Maßnahmen in den abgefragten Leistungsbereichen (Referenzen des Büros) sowie die Darlegung der Vor-Ort-Präsenz während der Bauphase auf einer Seite. - Ein aktueller, vollständiger Auszug aus dem Handelsregister der Bewerberin / des Bewerbers, sofern es sich um eine juristische Person handelt. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung sein. - Ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie sonstiger Schäden mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000,- ? (Personenschäden) und 500.000,- ? (sonstige Sachschäden) ist vom ausgewählten Bewerber/in erst mit Vertragsabschluss einzureichen.

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