Fachliche Begleitung, Qualifizierung und Qualitätssicherung BRAFO-KE 2027-2029
Sachsen-Anhalt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung · (Magdeburg, Kreisfreie Stadt)
- Auftraggeber
- Sachsen-Anhalt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Ort
- (Magdeburg, Kreisfreie Stadt)
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- Angebotsfrist
- 14.10.2026
- Hauptgegenstand
- 80000000 — Bildung
Aus der Bekanntmachung
Das Landesberufsorientierungsprogramm BRAFO ist das zentrale, systematisch angelegte Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Unterstützung der Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern ab der 7.Klasse. Es wird gemeinsam durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit verantwortet. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 2.000.000,00 und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 Von den Bietenden sind die im Falle einer Auftragserteilung zum Einsatz kommenden Arbeitsverantwortlichen im Angebot zu benennen und ihre berufliche Qualifikation, Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung in Bezug auf den Leistungsgegenstand anhand geeigneter Belege, wie beispielsweise Zeugnisse, Kurzzusammenfassungen von vergleichbaren Projekten, Listen über Veröffentlichungen und Vorträge nachzuweisen. Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter bzw. Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft die Benennung von mindestens zwei Referenzenaufträgen der letzten drei Jahre (ab Veröffentlichung der Ausschreibung), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, verlangt. (Der geforderte Zeitraum von drei Jahren bezieht sich auf den tatsächlichen Leistungszeitraum. Maßgeblich ist, dass innerhalb dieser letzten drei Jahre relevante Leistungen erbracht wurden. Das Datum des Projektstarts oder des endgültigen Projektabschlusses ist nicht allein entscheidend. Laufende, mehrjährige Projekte werden als Referenz anerkannt, sofern die bis zum Tag der Veröffentlichung erbrachten (Teil-)Leistungen in Qualität und Umfang eine gesicherte Beurteilung der Leistungsfähigkeit zulassen.) Es können bei Bedarf weitere Dokumente zur Darstellung und/oder Erläuterung von Referenzaufträgen beigefügt werden.