Ferienbetreuung an den Grundschulen in Salzgitter gem. GaFöG
Stadt Salzgitter · 38226 Salzgitter
- Auftraggeber
- Stadt Salzgitter
- Ort
- 38226 Salzgitter
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Frist (abgelaufen)
- 20.10.2026
- Hauptgegenstand
- 85311300 — Gesundheit & Soziales
- Weiterer CPV
- 85310000 — Gesundheit & Soziales
Aus der Bekanntmachung
Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zum 01.08.2026 in Kraft. Die gesetzliche Verankerung im Rechtssystem findet sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im § 24 (4) wieder. Der neue § 24 (4) des SGB VIII definiert einen Förder- und Betreuungsanspruch von bis zu 8 Stunden täglich an Werktagen (hier: Montag bis Freitag) während der Schul- und Ferienzeiten. Die Einführung erfolgt stufenweise ab dem ersten Schuljahr und soll bis 2029/30 auf alle vier Jahrgänge der Grundschule ausgeweitet sein.
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