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Ausschreibungen

Freistaat Bayern - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wegen Ausschreibung Infodienste

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)

Auftraggeber
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Veröffentlicht
04.09.2026
Hauptgegenstand
72262000 — IT-Dienstleistungen
Weitere CPV
72263000 — IT-Dienstleistungen
72267000 — IT-Dienstleistungen
72261000 — IT-Dienstleistungen
72268000 — IT-Dienstleistungen

Aus der Bekanntmachung

Die vorliegende Bekanntmachung soll kein Vergabeverfahren einleiten und auch dieses nicht vorbereiten. Sie dient nur der Markterkundung. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) führt eine Markterkundung zur Vorbereitung einer Beschaffung im Bereich der BayernCloud Schule (nachfolgend: ByCS) durch, welche digitale Anwendungen und Dienste für die bayerische Schulfamilie bereitstellt. Der Auftraggeber prüft die künftige Bereitstellung, Weiterentwicklung, Integration und den Be-trieb einer digitalen Board-Anwendung für die ByCS. Bei der bestehenden Anwendung handelt es sich um eine browserbasierte interaktive Tafelsoftware. Gegenstand der Markterkundung ist die Frage, ob geeignete Marktteilnehmer in der Lage sind, das bestehende ByCS-Board bzw. dessen Codebasis zu übernehmen, zu warten, zu pflegen und weiterzuentwickeln oder das bestehende ByCS-Board durch eine fachlich und technisch geeignete andere Board-Anwendung zu ersetzen. Ziel der Markterkundung ist es, belastbare Informationen über am Markt verfügbare und für den beschriebenen Bedarf grundsätzlich geeignete Lösungen zu gewinnen. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine bereits verfügbare oder anpassbare Board-Anwendung die fachlichen, technischen, datenschutzrechtlichen und betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen kann und in die ByCS-Umgebung integriert, betrieben, gepflegt und weiterentwickelt werden kann. Im Rahmen der Markterkundung sollen insbesondere Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und ggf. durch wen die beschriebenen Leistungen bereitgestellt werden können.

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Diese Seite gibt die Bekanntmachung wieder, nicht die Vergabeunterlagen. Für eine Angebotsabgabe zählt allein das Original auf der Vergabeplattform; dorthin führt der Verweis oben. Angaben können sich nach der Veröffentlichung geändert haben.