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Ausschreibungen

Gemeinde Stralendorf - Neubau der Kindertagesstätte "Regenbogen"

Gemeinde Stralendorf über Amt Stralendorf

Auftraggeber
Gemeinde Stralendorf über Amt Stralendorf
Veröffentlicht
09.09.2026
Angebotsfrist
08.10.2026
Hauptgegenstand
71320000 — Architektur & Ingenieurwesen
Weitere CPV
71240000 — Architektur & Ingenieurwesen
71320000 — Architektur & Ingenieurwesen
71240000 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Die Gemeinde Stralendorf (Eigentümer/Bauherr) plant den Neubau der Kindertagesstätte Regenbogen als Ersatz für die bestehende Einrichtung als eigenständiges Gebäude auf dem direkt angrenzenden Grundstück für 40 Kinder (28 Kindergarten- und 12 Krippenkinder). Durch den geplanten Neubau sollen sich die Betreuungs- und Rahmenbedingungen für die Kinder und Erzieherinnen verbessern. Im neuen Gebäude ist geplant, 1 Krippenbereich für 12 Kinder sowie 2 Kitabereiche für je 14 Kinder anzubieten, so dass insgesamt 40 Kinder die Einrichtung in Stralendorf besuchen können. Die Möglichkeit einer Erweiterung um 8 Kinder (1 Mischgruppe) soll hierbei Berücksichtigung finden. Die geplante Nettogrundfläche von 328 qm entspricht der maximal zulässigen Fläche für die Entgeldberechnung. Als Gebäudestandort wird das vorhandene Grundstück (Flurstück 135/21, Flur 2) mit einer Größe von ca. 1.600 qm genutzt, ohne die bestehenden Freiflächen und -anlagen der jetzigen Kindertagesstätte zu beeinträchtigen. Diese bleiben erhalten und sollen weiterhin als Außenspielflächen genutzt werden. Das Ortsbild der Gemeinde ist in diesem Bereich durch eingeschossige Gebäude mit Sattel- und Krüppelwalmdächern sowie Nebengebäude und Anbauten mit unterschiedlichen Dachformen geprägt. Der geplante eingeschossige Baukörper der neuen Kindertagesstätte mit den flach geneigten Satteldächern soll sich harmonisch in das Dorfbild einfügen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9. Die Beauftragung der Stufe 1 (LPH 3-4) erfolgt sofort, die Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-9) erfolgt nach Bewilligung von Fördermitteln. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.

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