Ausschreibungen › Niedersachsen
IGS SÜD
Stadt Langenhagen · 30851 Langenhagen
- Auftraggeber
- Stadt Langenhagen
- Ort
- 30851 Langenhagen
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- Angebotsfrist
- 16.11.2026
- Hauptgegenstand
- 45422000 — Bauleistungen
- Weitere CPV
- 44220000 — Baustoffe
45421160 — Bauleistungen
45421000 — Bauleistungen
Aus der Bekanntmachung
Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung durch Neubauten der bestehenden Brinker Schule an der Angerstraße 12 in 30851 Langenhagen. Im ersten Bauabschnitt werden das Gebäude Forum (3.086 m² BGF), die Sekundarstufe 1 (10.184 m² BGF), die Dreifeldsporthalle (3.020 m² BGF) und die Heizzentrale gebaut. Im zweiten Bauabschnitt erfolgen die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Forum: 2-geschossiger rechteckiger Baukörper mit Hauptküche und Mensa sowie zwei Lehrküchen, Aula und Musikräumen; Sekundarstufe 1: 5-zügige Grundschule als dreigeschossiger Bau mit zentralem Innenhof, Lernhäfen mit angrenzenden Klassen- und Differenzierungsräumen, sowie Lehrerstationen und Sanitärkerne; das Gebäude teilt sich in zwei Brandabschnitte mittels innerer Brandwand; 3-Feld-Sporthalle: Schul- und Vereinssporthalle; Umkleide- und Nasszellenbereich, sowie übrige Nebenräume im EG; Technikbereich, sowie Multifunktions- und Theorieraum im 1. OG; Tribünenbereich über die gesamte Sporthallenbreite im 1. OG oberhalb der Geräte-, Regieräume und Hausanschlussraum Heizhaus: Heizzentrale mit ca. 670 kW; über Heizzentrale werden zukünftig auch die Bestandsgebäude mit Wärme versorgt 1. Rügen sind ausschließlich an den unter ORG-0001 genannten Auftraggeber zu senden. 2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A. 5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist. 6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig. Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden