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Ausschreibungen

Ilmebahn GmbH - Beschaffung von Mild-Hybrid-Omnibusse 2027

Ilmebahn GmbH · 37574 Einbeck

Auftraggeber
Ilmebahn GmbH
Ort
37574 Einbeck
Veröffentlicht
26.10.2026
Hauptgegenstand
34121100 — Fahrzeuge
Weitere CPV
34121400 — Fahrzeuge
34121000 — Fahrzeuge
34121200 — Fahrzeuge

Aus der Bekanntmachung

Die Ilmebahn GmbH beabsichtigt die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Linienomnibussen mit Mild-Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem Liniennetz. Gegenstand der Beschaffung sind insbesondere Solo-Linienomnibusse; daneben soll bei entsprechendem Bedarf auch die Beschaffung von Gelenk-Linienomnibussen möglich sein. Hierzu schreibt die Ilmebahn GmbH im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Niederflur-Linienomnibussen mit Mild-Hybrid-Antrieb (M3 Klasse 2) (im Folgenden auch "Fahrzeuge") aus. Gelenk-Linienomnibussen sind hiervon abweichend lediglich optional mit einem Mild-Hybrid-Antrieb anzubieten. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine kontinuierliche Fahrzeugbeschaffung ausgerichtet. Nach der derzeitigen Beschaffungsplanung sollen während der ersten fünf Vertragsjahre jährlich drei Fahrzeuge beschafft werden. Für die sich gegebenenfalls anschließenden Verlängerungszeiträume bleibt eine weitere Fahrzeugbeschaffung nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs vorbehalten. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Abnahmemengen, der Verteilung auf Solo- und Gelenk-Linienomnibusse sowie etwaigen weiteren Abruf- oder Verlängerungsoptionen ergeben sich aus diesem Vertrag. Mit dieser Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Lieferung der Fahrzeuge festgelegt. Außerdem werden die wesentlichen Regelungen vereinbart, nach denen die Einzelverträge abzuwickeln sind. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf den Einsatz einer soliden, robusten und im täglichen Linienbetrieb sowie in der Wartung und Instandhaltung möglichst einfach zu handhabenden Fahrzeugtechnik. Technische Weiterentwicklungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sollen berücksichtigt werden können, soweit hierdurch der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand nicht wesentlich verändert wird.

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