IM - Fitnesstrainer/-in A-Lizenz - München
BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW · 50737 Köln
- Auftraggeber
- BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW
- Ort
- 50737 Köln
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- Angebotsfrist
- 05.11.2026
- Hauptgegenstand
- 80400000 — Bildung
Aus der Bekanntmachung
Erwerb des Zertifikats "Fitnesstrainer/-in A-Lizenz". Der Lehrgang qualifiziert die Teilnehmenden (TN) zu einer umfassenden Betreuung von Fitness- und Gesundheitssportlern sowie von Athleten mit der Zielsetzung eines leistungsorientierten Muskelaufbautrainings. Die TN des Lehrgangs sind in der Lage, alle Maßnahmen einer differenzierten Trainingssteuerung im Fitness- und Gesundheitssport zu planen und durchzuführen. Sie analysieren das Ernährungsverhalten ihrer Kunden und sprechen gezielte Empfehlungen zur Optimierung der individuellen Ernährung aus. Folgende Inhalte sollen den TN während der Maßnahme mindestens vermittelt werden: Wiederholung der folgenden Inhalte: - Fitnesstrainer/-in B-Lizenz - Ernährungstrainer/-in - Trainer/-in für Cardiofitness - Trainer/-in für gerätegestütztes Krafttraining - Gesundheitstrainer/-in - Trainer/-in für Sportrehabilitation - Leistungssport Body-Trainer/-in - Abschlussprüfung "Lehrer/in für Fitness" In den Praxisphasen sollen auch genügend Praxiseinheiten im Kraftraum durchgeführt werden. Rahmenvertrag über 2 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläre Vertragslaufzeit endet am 31.12.2028. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von fünf Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht dabei 45 Minuten (exkl. Pausen). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen (= Parallelkurse). Ein Anspruch der auftragnehmenden Partei auf Durchführung oder Abruf der Lehrgänge besteht nicht. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen.