Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag, Referat ZR3, Vergaben · Ort im betreffenden Land
- Auftraggeber
- Deutscher Bundestag, Referat ZR3, Vergaben
- Ort
- Ort im betreffenden Land
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Frist (abgelaufen)
- 28.10.2026
- Hauptgegenstand
- 50334400 — Reparatur & Wartung
Aus der Bekanntmachung
Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der medien- und konferenztechnischen Anlagen in Form der Aufrechterhaltung als auch Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Serviceunterstützungs- und Reparaturleistung - Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen in mehr als fünf Konferenzräumen. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Mindestens ein Referenzauftrag muss dem öffentlichen Sektor und mindestens ein weiterer der Privatwirtschaft zuzuordnen sein. Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen. - Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 2 Projektleiter/Ingenieur, 10 Facharbeiter sowie 2 AV-Programmierer beschäftigt haben. Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen. - Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen) betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 500.000,00 Euro betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes (Punkt 3.5 des Angebotsvordruckes). Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.