Landesunfallsammelversicherungsvertrag für Ehrenamtliche
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · siehe Teil A der Leistungsbeschreibung
- Auftraggeber
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Ort
- siehe Teil A der Leistungsbeschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- Angebotsfrist
- 20.11.2026
- Hauptgegenstand
- 50 — Reparatur & Wartung
- Weitere CPV
- 51 — Installation
55 — Hotel & Gastronomie
66 — Finanzen & Versicherung
70 — Immobilien
71 — Architektur & Ingenieurwesen
75 — Öffentliche Verwaltung
und 7 weitere
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand der Leistung ist die Erbringung von Versicherungsleistungen zur Absicherung der im Rahmen des Ehrenamts tätigen Personen sowie Nachbarschaftshelferinnen und -helfern im Freistaat Sachsen. Bedingungsgrundlage sind die Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) nach der Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) von 2020 sowie die Leistungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zu den AUB in Verbindung mit den nachfolgenden Leistungsbestandteilen. Der Versicherungsschutz ist entsprechend dem bisherigen Landessammelunfallsammelversicherungsvertrages nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden gesetzlichen oder privaten Unfallversicherungsschutz auszugestalten. Unfallversicherung, Versicherung, Landesunfallversicherungsvertrag, Ehrenamtliche, Ehrenamt, Versicherungsvertrag