Leasing 1 x Elektro-PKW (Ersatz H-HV 236E)
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
- Auftraggeber
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- Angebotsfrist
- 03.11.2026
- Hauptgegenstand
- 34110000 — Fahrzeuge
- Weiterer CPV
- 34144900 — Fahrzeuge
Aus der Bekanntmachung
Der Stabsbereich B4 ? Betrieb plant eine Neubeschaffung (Leasing) eines E-Pkws als Pool-Fahrzeug. Funktion/Einsatzzweck: Aufgrund der vom Stabsbereich Betrieb wahrgenommen Aufgaben, müssen die Mitarbeitenden regelmäßig alle ÜSTRA- und regiobus-Standorte, Endpunkte sowie in unregelmäßigen Abständen auch andere Örtlichkeiten aufsuchen. Einige Termine entstehen dabei ungeplant (Unfälle, Havarien o.ä.). Wegen der hohen Termindichte ist nicht selten eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Für diese Fälle soll ein umweltfreundlicher Pkw zum Einsatz kommen. In den Zeiten, in denen das Fahrzeug nicht durch den Stabsbereich Betrieb genutzt wird, soll es den anderen Bereichen zur Verfügung stehen. Einsatzcharakteristik: Fahrzeugeinsatz: In der Regel findet der Einsatz zu den üblichen Arbeitszeiten innerhalb der Grenzen der Region Hannover statt. In Ausnahmenfällen wird der Pkw auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten genutzt, z. B. am Wochenende. Das Fahrzeug sollte 4-5 Personen befördern können. Gepäck bzw. Ladung spielt eine untergeordnete Rolle. Durchschnittliche Laufleistung: 60 km/Tag Laufleistung/Jahr: ca 15.000 km (Kalkulationsgrundlage) Kurzstrecken zwischen den Standorten, in Ausnahmefällen auch mal Langstrecken z. B. nach Braunschweig (150 km) Verfügbarkeit: 24/7 ? alle Kalendertage 2.0 Kriterien der Angebotsabgabe Es sind ausschließlich Neufahrzeuge, (Zulassung für Deutschland, gemäß der aktuellen StVZO) anzubieten. Die ÜSTRA elektrifiziert sukzessive ihre Fahrzeugflotte. Aus diesem Grund steht die CO2- Ausstoß-Bewertung neben dem Preis im Focus. Am 15. Juni 2021 trat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in Kraft. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021. Sofern die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden, (Kapitel 4.0, ANLAGE I) ist durch den Bieter folgende Antriebsart, die serienmäßig ab Werk mit 1. Elektro-Motor betrieben werden betrieben werden, in das Angebot aufzunehmen, Der wirtschaftlichste Anbieter wird ausgewählt.