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AusschreibungenSachsen

Lieferung eines Absetzkipper als Grundfahrzeug inkl. Absetzkipperaufbau, sowie Streuaufsatz und Schneepflug

Gemeinde Lichtentanne · 08115 Lichtentanne

Auftraggeber
Gemeinde Lichtentanne
Ort
08115 Lichtentanne
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
08.09.2026
Angebotsfrist
25.09.2026

Aus der Bekanntmachung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Gemeinde Lichtentanne; Bereich/Abteilung: Hauptamt; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 69; Postleitzahl: 08115; Ort: Lichtentanne; Land: Deutschland; E-Mail: buchhaltung2@gemeinde-lichtentanne.de; Telefonnummer: +49 375-5697205; Internetadresse: https://www.gemeinde-lichtentanne.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Lieferung eines Absetzkippers als Grundfahrzeug inkl. eines Absetzkipperaufbau, Schneepflug und Streugerät; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lichtentanne - Betriebshof ; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 69; Postleitzahl: 08115; Ort: Lichtentanne; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 09.11.2026; Ende: 30.11.2026 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 25.09.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 30.11.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Sollten sich im Rahmen der Vertragserfüllung Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen ergeben, die eine Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich machen, so ist ein Nachtrag nur dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer diese Unklarheiten oder Fehler bei Anwendung der im betreffenden Fachgebiet üblichen Sorgfalt und Fachkenntnis hätte vor Angebotsabgabe erkennen können und eine Nachfrage im Vergabeverfahren zumutbar und geeignet gewesen wäre, die Unklarheit zu beseitigen. In Zweifelsfällen ist gemeinsam zu prüfen, ob die Unklarheit objektiv erkennbar war und ob eine Nachfrage zumutbar gewesen wäre. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung zur Zielerreichung des Vertrags zu finden. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: • Prospekt und technische Daten • Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A • Mustervertrag mit allgemeinen Vertragsbedingungen m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Kommunaltechnik

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Diese Seite gibt die Bekanntmachung wieder, nicht die Vergabeunterlagen. Für eine Angebotsabgabe zählt allein das Original auf der Vergabeplattform; dorthin führt der Verweis oben. Angaben können sich nach der Veröffentlichung geändert haben.