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Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Bediengebiet 2 „Oettingen“

Landkreis Donau-Ries · 86609 Donauwörth

Auftraggeber
Landkreis Donau-Ries
Ort
86609 Donauwörth
Veröffentlicht
24.09.2026
Hauptgegenstand
60112000 — Transport

Aus der Bekanntmachung

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. . Der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt die Verkehrsleistungen des On-Demand-Verkehrs „Oettingen" (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG) mit Wirkung zum 01.05.2028 bis zum 31.12.2034 mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Landkreises Donau-Ries um bis zu 2 Jahre bis längstens 31.12.2036 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Die zuständige Behörde behält sich vor, die gegenständliche Verkehrsleistung gemeinsam mit weiteren Verkehrsleistungen bzw. Bediengebieten in einem Vergabeverfahren auszuschreiben und hierbei eine Losbildung vorzunehmen. Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs „Oettingen“: Das Bediengebiet erstreckt sich über die Stadt Oettingen und die folgenden Gemeinden mit ihren jeweiligen Ortsteilen Auhausen, Fremdingen, Ehingen am Ries, Hainsfarth, Marktoffingen, Maihingen, Munningen und Megesheim. Aktuell gibt es Verknüpfungspunkte zum Bahnhof Otting-Weilheim und zum Bediengebiet Nördlingen. Die Einrichtung von Verknüpfungspunkten zu anderen Bediengebieten ist möglich. Nach aktueller Beschlusslage tritt der Landkreis Donau-Ries dem Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) zum 01.01.2027 bei. Die im derzeit gültigen Nahverkehrsplan (Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben) des Landkreises Donau-Ries dargestellten Anforderungen (insbesondere Qualitätsstandards und Bedienzeiten) werden derzeit fortgeschrieben. Für die Beurteilung eigenwirtschaftlicher Anträge sind die in dieser Vorabbekanntmachung sowie den Anlagen 1 und 2 (siehe ÖPNV - Landkreis DONAURIES) beschriebenen Anforderungen maßgeblich. Diese Anforderungen sind mindestens einzuhalten. Die in dieser Vorabbekanntmachung beschriebenen Bedienzeiten und Leistungsanforderungen geben den aktuellen Planungsstand für die beabsichtigte Verkehrsleistung wieder. Die in dieser Vorabbekanntmachung sowie in den nachfolgend in Bezug genommenen Unterlagen beschriebenen Anforderungen bilden die Grundlage für die Beurteilung etwaiger eigenwirtschaftlicher Anträge. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen eine mindestens gleichwertige Verkehrsbedienung unter Einhaltung der beschriebenen Qualitätsanforderungen und tariflichen Vorgaben gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der jeweils gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des AVV. Die Einsatzstunden belaufen sich für das Bediengebiet Oettingen auf ca. 6.500 Stunden pro Jahr. Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 6.500 Einsatzstunden pro Jahr erfolgen. Die Bedienhäufigkeit während der Einsatzstunden ergibt sich je nach Bedarf durch Buchung der Fahrgäste. Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 247 Tagen Montag bis Freitag (ohne Feiertage und Sonntage) - 52 Samstagen - 64 Sonn- und Feiertagen - 2 Tagen Heiligabend und Silvester Der Betrieb erfolgt von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, am Samstag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach derzeitigem Planungsstand werden Kleinbusse eingesetzt. Im Bediengebiet Oettingen kommen bis zu zwei Fahrzeuge im gesamten Bediengebiet für die Beförderung von sieben bis acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Die Clean Vehicles Directive (CVD) findet keine Anwendung. Die genannten Einsatzstunden und der Musterfahrplan beruhen auf dem derzeitigen Bedienkonzept sowie der aktuellen Nachfrageentwicklung und dienen ausschließlich der Beschreibung des gegenwärtig erwarteten Leistungsumfangs. Änderungen des Bedienkonzepts, der Bedienzeiten sowie des Leistungsumfangs bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens bleiben vorbehalten. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen/V

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