Los 44 Korrosionsschutzarbeiten | Sanierung bauliche Hülle ehem. Wellner-Areal (ABS) – Bauwerke 1 u. 2 - Errichtung Kaltlager
Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema · 08280 Aue-Bad Schlema
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
- Ort
- 08280 Aue-Bad Schlema
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Angebotsfrist
- 22.09.2026
- Hauptgegenstand
- 45 — Bauleistungen
- Weitere CPV
- 43 — Baumaschinen
44 — Baustoffe
71 — Architektur & Ingenieurwesen
Aus der Bekanntmachung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema; Straße, Hausnummer: Goethestraße 5; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE; Telefon: +49 3771-281-174; Fax: +49 3771-281-234; Internet-Adresse: https://www.aue-badschlema.de; E-Mail: bauverwaltung@aue.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Gebäude ehem. "ABS-Wellner"; Straße, Hausnummer: Marie-Müller-Straße 20; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: 6 Stück Fahrbare Gerüste Auf- und abbauen sowie vorhalten 280 m² staubdichter Schutz Fenster und Türen 510 m² Lufttrocknendes Naturöl mit hohem Festkörpergehalt und guten Penetriereigen-schaften zur Rostversiegelung im Spritzverfahren auftragen. 1320 m² Schutzabdeckung Fußboden mit Malervlies 550 kg Entsorgung Schutzabdeckung g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn 5 Tage nach Auftragserteilung. Fertigstellung innerhalb von 30 Werktagen nach Ausführungsbeginn. j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. - k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. - l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3449287/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 22.09.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 10.11.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 22.09.2026, 13:00 Uhr; Ort: Aue-Bad Schlema; Personen, die anwesend sein dürfen: - t) Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), sofern die Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Für eine etwaige Bauleistungsversicherung wird vorbehalten, vom Auftragnehmer einen anteiligen Prämienbetrag von 0,4 v.H. der Brutto- Abrechnungssumme des versicherten Leistungsumfanges einschließlich etwaiger Nachträge zzgl. der Versicherungssteuer bei der Schlussrechnung von der Vergütung einzubehalten. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B, Ausgabe 2016 (VOB/B) in der derzeit geltenden, im Bundesanzeiger bekanntgemachten (BAnz AT 19.01.2016 B3 und BAnz AT 01.04.2016 B1) Fassung als Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, insbesondere aus § 16 VOB/B. Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird vorliegend auf 60 Tage verlängert. Ferner hat der Auftragnehmer einen auf der Grundlage des Baufristenplanes erarbeiteten Zahlungsplan, in dem Fälligkeit und Zahlbetrag der jeweiligen Zahlung zusammengestellt werden, zu erstellen und mi