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Ausschreibungen

Neubeschaffung von zwei baugleichen Heißwassererzeuger für den Standort Köpenick

BEW Berliner Energie und Wärme GmbH · 11511 Berlin

Auftraggeber
BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Ort
11511 Berlin
Veröffentlicht
19.10.2026
Angebotsfrist
11.11.2026
Hauptgegenstand
42160000 — Maschinen

Aus der Bekanntmachung

Wir verweisen hiermit auf die Ausschreibung Nr. 2026005415 die eine ähnliche Beschaffungsart aufweist. Am Standort des BHKW Köpenick müssen die beiden baugleichen Heißwassererzeugungsanlagen HWE 40 und HWE 50 gegen nahezu leistungsidentische Neuanlagen als Großwasserraumkesselausführung (nach EN 12953) ersetzt werden. Der HWE 40 ist seit mehreren Jahren außer Betrieb und lediglich HWE 50 ist zurzeit noch neben HWE 30 in Betrieb. Um die Versorgungssicherheit am Standort nicht zu gefährden bzw. nicht weiter einzuschränken ist ein schrittweises Vorgehen für den Ersatz von zuerst HWE 40 und nachfolgend von HWE 50 zwingend notwendig. Die beiden neu zu errichtenden Heißwassererzeuger sollen wieder unterhalb der Kesselhausdecke an die bestehenden Rauchgaskanäle angeschlossen werden. Zur ganzteiligen Ein- und Ausbringung der HWE sollen ausreichend groß dimensionierte Tor-/Türanlagen errichtet werden. Der Umfang der Ausschreibung umfasst vollumfänglich alle Leistungen, die für den Ersatz der eingangs beschriebenen Heißwassererzeuger zu betriebsfertigen Neuanlagen notwendig sind. Dazu gehören die Planung und das Detail-Engineering (Bau, Mechanik und Elektro-/Leittechnik), der Rückbau bestehender Altanlagen (inkl. Störkantenbeseitigung), die Lieferung, Montage und Verrohrung (wasser- und rauchgasseitig) der neuen Kessel inklusive der für den Betrieb notwendigen Ausrüstung (Messtechnik, Armaturen, Pumpen, Gasregelstrecke, Kesselsteuerschrank usw.) sowie die Inbetriebnahme der Kessel. Alle neu installierten Komponenten müssen hinsichtlich ihrer Bedienung- und Wartungsbereiche leicht zugänglich sein bzw. leicht zugänglich gemacht oder bedient werden können. Sollte dafür Stahlbaubühnen/-podeste umgebaut bzw. neu notwendig werden ist dies ebenfalls im Leistungsumfang des AN. Die Erfüllung aller gültigen Richtlinien, Gesetzen, Vorschriften und Normen werden für den eingangs beschriebenen Leistungsumfang des AN werden vorausgesetzt.

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