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Ausschreibungen

Objektplanungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Bauausführung der Neustadtgestaltung Burghausen

Stadt Burghausen · 84489 Burghausen

Auftraggeber
Stadt Burghausen
Ort
84489 Burghausen
Veröffentlicht
27.10.2026
Angebotsfrist
16.11.2026
Hauptgegenstand
71000000 — Architektur & Ingenieurwesen
Weitere CPV
71222000 — Architektur & Ingenieurwesen
71322500 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für das Bauvorhaben Neustadtgestaltung. Die verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen betreffen die Freianlagen und Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Neustadtgestaltung. Mit dem Vorhaben beabsichtigt die Stadt Burghausen eine umfassende Umgestaltung der sog. Neustadt Burghausens im Bereich der Straßenräume der Marktlerstraße, Robert-Koch-Straße, Pettenkoferstraße, Badhöringer Straße und angrenzender Bereiche. Die genaue Lage der Örtlichkeiten ist den Vergabeunterlagen D.2.1 und D.2.2 zu entnehmen. Die Leistungen beziehen sich auf alle Freianlagen und Verkehrsanlagen innerhalb der wie folgt bezeichneten Gebiete (BA 2.2A; BA 2.2B; BA 2.2C; sämtliche diesen Bereichen zugeordneten und beauftragten Änderungsanträge). Die Liste der ausgeschriebenen Leistungen ist als Anlage 1.3 (Vergabeunterlage D02-D.23) beigefügt. Der Auftraggeber hat im Jahr 2019 für das genannte Vorhaben bereits ein Planungsbüro zur Ausführung von Planungsleistungen beauftragt. Das derzeit noch tätige Planungsbüro wird die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 ausführen. Der hier ausgeschriebene Auftragnehmer wird damit beauftragt, im Rahmen der Leistungsstufe 0 die Leistungen des Vorauftragnehmers zum Zweck der Abnahme der Vorleistungen zu prüfen und daraufhin die Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 übernehmen. Zudem übernimmt der AN (optional, soweit erforderlich) die Planungsleistungen bei Änderungen der Planung aufgrund Änderungen in der Ausführungsphase sowie Projektsteuerungsleistungen insbesondere zur Koordinierung und Kostensteuerung des Projekts. Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 0 und 8 gemäß beigefügtem Architekten- und Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

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