Ökologische Baubegleitung auf dem Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg-Kuhlache
Sachsen-Anhalt: Lutherstadt Wittenberg · Kuhlache in 06886 Lutherstadt Wittenberg
- Auftraggeber
- Sachsen-Anhalt: Lutherstadt Wittenberg
- Ort
- Kuhlache in 06886 Lutherstadt Wittenberg
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- Angebotsfrist
- 26.11.2026
- Hauptgegenstand
- 71313450 — Architektur & Ingenieurwesen
Aus der Bekanntmachung
Für den zuvor genannten Teilbereich Kuhlache inkl. Speckebachpromenade benötigt die Lutherstadt Wittenberg eine Ökologische Baubegleitung, um die geplanten Baumaßnahmen fachgerecht zu begleiten. Der genaue Bedarf der ÖBB ergibt sich entsprechend der vorhandenen Grundlagen und Maßnahmen (siehe Anlage 1.2 und 1.3). Es bedarf der Erbringung der geforderten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtheit der Einzelmaßnahmen, vrsl. bis zum 15.04.2028. Im Anschluss der Ökologischen Baubegleitung ist eine finale Abschlussdokumentation innerhalb von 2 Monaten zu erstellen und bis zum 15.06.2028 zu übergeben. Die Größe des ökologisch zu begleitenden Teilraums beträgt ca. 65.000,00 m2 (siehe Abb. 2). Darin berücksichtigt sind, neben den Bearbeitungsgrenzen der einzelnen Gewerke, auch etwaige Pufferzonen in den Randbereichen der Flächen, um eventuell erforderlich werdende Maßnahmen in diesen Bereichen einzukalkulieren. Die ÖBB soll während der Dauer der Einzelvorhaben bei der (zeitlichen) Planung beraten und artenschutzspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen aus den Fachgutachten und Genehmigungen fachgerecht koordinieren. Während der Umsetzung Vorort sind die Baumaßnahmen durch qualifizierte, erfahrene Fachleute zu betreuen und natur- und artenschutzspezifische Ergebnisse schriftlich durch Protokolle zu dokumentieren. Die einzelnen Planer und Gewerke sind zu beraten, zu begleiten und Vorort einzuweisen. Eine Teilnahme an Abstimmungsterminen und die Begleitung von Bauabläufen ist unabdingbar, dies erfordert mitunter kurzfristige Reaktionen zur Einhaltung der natur- und artenschutzrechtlichen Maßgaben. Neben der regelmäßigen Teilnahme an Terminen sind während des Baubetriebs wiederkehrende und ungeplante Kontrollen der Baustellen durch die ÖBB durchzuführen. Notwendige Abstimmungen mit dem AG, den Planern, den Örtlichen Bauüberwachungen und den bauausführenden Firmen sowie Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde oder sonstigen Bauherr: Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg Projekt: Städtebauliche Entwicklung Kuhlache, Lutherstadt Wittenberg - Ökologische Baubegleitung 6 Fachbehörden sind nach Bedarf einzuplanen. Alle Ergebnisse sind termingerecht an die Lutherstadt Wittenberg (AG) und nach Rücksprache mit dieser an die zuständige UNB des Landkreises Wittenberg zu übermitteln. Alle notwendigen Genehmigungen wurden im Vorfeld bei den zuständigen Behörden eingeholt. Weitere Genehmigungen sind laut aktuellem Stand nicht erforderlich. Die vorliegenden Genehmigungsunterlagen und die damit verbundenen Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Falls erforderlich, sind diesbezüglich Abstimmungen mit der UNB und dem AG zu führen (z.B. bei Änderungen oder bisher nicht berücksichtigten Sachverhalten). Die einzelnen Natur- und Artenschutzmaßnahmen aus den Fachgutachten sind im Detail der Anlage 1.2 und 1.3 zu entnehmen und umzusetzen. Diese sind durch die ÖBB zu koordinieren, zu begleiten und abzunehmen. Die dauerhafte Wirksamkeit der Maßnahmen ist während des gesamten Baubetriebs sicherzustellen. Im Vorfeld der Baumaßnahmen wurden bauvorbereitend bereits vorgezogen Teile der in den Fachgutachten aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen final umgesetzt. Dies betrifft folgende Maßnahmen: V9ASB, V10ASB, V18ASB, FCS1ASB. Folgende Maßnahmen der Fachgutachten sind aufgrund von Planungsanpassungen nicht mehr erforderlich: V6ASB, FCS2ASB, FCS3ASB, MFFH1, MFFH2, MFFH3 Sofern weitere artenschutzfachliche Belange durch die Vorhaben betroffen sind, die zu Konflikten führen können, sind in Rücksprache mit dem AG und der UNB weitere Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Bedarf ist mit dem AG und der Baufirma Vorort festzulegen. Nach Abschluss der Maßnahmen sind auch diese protokollarisch zu dokumentieren und abzunehmen.