Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen · 01099 Dresden
- Auftraggeber
- Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
- Ort
- 01099 Dresden
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Angebotsfrist
- 03.11.2026
- Hauptgegenstand
- 50 — Reparatur & Wartung
- Weitere CPV
- 51 — Installation
55 — Hotel & Gastronomie
66 — Finanzen & Versicherung
70 — Immobilien
71 — Architektur & Ingenieurwesen
75 — Öffentliche Verwaltung
und 7 weitere
Aus der Bekanntmachung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Bereich/Abteilung: Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: poststelle@geosn.sachsen.de; Telefonnummer: +49 35182831109; Internetadresse: www.landesvermessung.sachsen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist für die Pflege und Instandhaltung der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik für den Teil der Grenze des Freistaates Sachsen zuständig. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bun-desrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. März 1997, BGBl II, Nr. 9 S. 566 (Grenzvertrag), sowie das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen Pflege- und Instandhaltungsleistungen für den ca. 15,6 km langen Grenzabschnitt XI vergeben werden. Der Grenzabschnitt beginnt in der Gemarkung R-hefeld, am Grenzübergang Rehefeld – Moldava, und endet in der Gemarkung Cämmerswalde, am Grenzübergang Deutschgeorgenthal - Český Jiřetín. Leistungsgegenstand allgemein ist die farbliche Erneuerung der Grenzzeichen (siehe Punkt 5 dieser Verga-beunterlage) sowie die Freihaltung der Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs. Grundlage dafür bildet der Vertrag zwischen der Bunderepublik Deutschland und der Tschechischen Re-publik über die gemeinsame Staatsgrenze (Grenzvertag). Dieser verlangt u. a.: „Die Vertragsstaaten werden dafür sorgen, dass beiderseits des trockenen Teils der Staatsgrenze ein Streifen von einem Meter Breite und um die den Grenzverlauf indirekt vermarkenden Grenzzeichen eine Kreisfläche mit einem Radius von einem Meter frei von sichtbehinderndem Bewuchs gehalten wird. Dies bezieht sich nicht auf Pflanzungen zur Uferbefestigung sowie geschützte Bäume und Sträucher. Die Vertragsstaaten werden auch den Schutz der Umwelt beachten.“ Weiterhin sind die Vertragsstaaten verpflichtet: “…die Grenzzeichen nach Maßgabe dieses Vertrages instandzuhalten …“; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: 31.08.2027 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 03.11.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 26.11.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: 3.8 Abnahme der Leistung Ist die Leistung mängelfrei erbracht, erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auftraggeber. Diese Abnahme ist Voraussetzung für die Rechnungstellung durch den Auftragnehmer. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber. Die Abnahme der Leistung kann in maximal drei Teilabschnitten erfolgen. Die Termine hierzu sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. 3.9 Vergütung und Zahlungsbedingungen Der Auftragneh