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Ausschreibungen

Qualifizierungssystem im Sinne des § 48 SektVO (Präqualifikationsverfahren – PQ-Verfahren) für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice

Deutsche Bahn AG · 10785 Berlin

Auftraggeber
Deutsche Bahn AG
Ort
10785 Berlin
Veröffentlicht
22.10.2026
Hauptgegenstand
66513200 — Finanzen & Versicherung
Weiterer CPV
66516500 — Finanzen & Versicherung

Aus der Bekanntmachung

Erneute Bekanntmachung zum bestehenden Qualifizierungssystem (f54c12ad-f6af-4deb-812f-654090f5977d - 01) mit Präzisierungen und ergänzenden Hinweisen. Auf Grundlage von § 48 SektVO hat die Deutsche Bahn AG (DB) zur Eignungsfeststellung von Unternehmen ein Qualifizierungssystem (nachfolgend Präqualifizierungsverfahren, „PQ“) eingerichtet. Dieses PQ-Verfahren erfolgt in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Die zur Qualifizierung erforderlichen Dokumente und Informationen stehen interessierten Unternehmen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe von Firma, Sitz und gesetzlichen Vertretern zu richten an pq@dva.net. Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, geeignete und zuverlässige Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete Versicherungsunternehmen sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge. Für sämtliche Bauvorhaben im Konzern der Deutschen Bahn AG (DB) wird jeweils eine Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung (nachfolgend Kombipolice) für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB beauftragten Unternehmen abgeschlossen. Auch zukünftig werden jährlich voraussichtlich ca.30 Kombipolicen seitens DB und der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) ausgeschrieben. Die genannten Bauprojekte werden im gesamten Bundesgebiet in einem noch nicht bestimmten Wertumfang durchgeführt und wie beschrieben versichert. Die Kombipolicen betreffen überwiegend Einzelprojekte mit einem Projektvolumen von jeweils über 70 Mio. EUR, vereinzelt auch über 1 Mrd. EUR. Es handelt sich um Projektversicherungen, die Vertragsdauer entspricht der aktuell geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus kann optional nach den Bedingungen des Vertrages vereinbart werden. Neben Projektversicherungen werden vereinzelt auch mehrjährige Sammel-/Rahmenverträge als Kombipolice für mehrere Bauprojekte mit geringerem Einzelvolumen abgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass der kumulierte Wertumfang der zu versichernden Bauvorhaben in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf ca. 5-10 Mrd. EUR p.a., teilweise auch darüber. Bei diesem Wert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Hiermit ist daher keine (Mindest-)Auftragsverpflichtung verbunden und es besteht keinerlei Anspruch auf bestimmte Mengen oder Jahres-/Projektvolumina. Die späterenVergaben (Angebotsphase) werden von DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH für den Auftraggeber über die VergabepIattform subreport ELViS durchgeführt. Die Kombipolicen werden unter den qualifizierten Unternehmen in Einzelausschreibungen vergeben. Dies erfolgt überwiegend an Versichererkonsortien mit einem Führungsversicherer und weiteren Beteiligten Versicherern. Die Einzelausschreibungen erfolgen somit überwiegend in getrennten Losen für Vertragsführung,Vertragsbeteiligung und ggf. Exzedent. Im Hinblick auf die vorgenannte Teilnahme an Versichererkonsortien für einzelne Policen erfolgt die Präqualifikation in zwei Kategorien: PQ-A: Vertragsführung PQ-B: Vertragsbeteiligung Die PQ-A umfasst auch die Qualifizierung PQ-B. Die vorgenannten PQ gelten ausdrücklich nicht für Exzedenten zur DVA-Kombipolice. Die Aufforderung an präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsbereichs, wird voraussichtlich ab 01.01.2027 erfolgen. Die jeweilige Auftragsvergabe soll gem. §48 Abs. 9 SektVO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens unter qualifizierten/zugelassenen Unternehmen des PQ-Systems erfolgen.

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