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Ausschreibungen

Rahmenvereinbarung für das Dienstradleasing der Stadt Delmenhorst

Stadt Delmenhorst · 27749 Delmenhorst

Auftraggeber
Stadt Delmenhorst
Ort
27749 Delmenhorst
Veröffentlicht
03.11.2026
Angebotsfrist
10.12.2026
Hauptgegenstand
66114000 — Finanzen & Versicherung
Weitere CPV
34430000 — Fahrzeuge
34422000 — Fahrzeuge
50100000 — Reparatur & Wartung

Aus der Bekanntmachung

Die Stadt Delmenhorst möchte eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für seine ca. 1430 Mitarbeitenden abschließen. Die Stadt Delmenhorst bietet ihren Tarifbeschäftigten bereits seit dem 01.01.2023 die Möglichkeit ein Dienstfahrrad im Wege der Entgeltumwandlung zur dienstlichen sowie privaten Nutzung. Damit das Angebot des Dienstradleasing weiterhin bereitgestellt werden kann, soll im Rahmen einer Folgeausschreibung eine Anbieterin bzw. ein Anbieter (Kooperation aus Service-Dienstleistenden mit Fachhandelnden, Leasinggebenden und Versicherungsdienstleistenden) gefunden werden. Die Stadt Delmenhorst stellt dabei die Leasingnehmerin dar, welche den Beschäftigten und Beamten das Dienstrad zur Verfügung stellt. Eine Rahmenvereinbarung soll dabei den Leasinginhalt darstellen, die die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisationsleasing) zum Zwecke der Überlassung an die Beschäftigten und Beamten zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals beinhalten. Die Rahmenvereinbarung schließt die Auftraggeberin mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer. Die im Rahmen eines Angebots gemachten finanziellen Konditionen, insbesondere die Leasingrate inkl. Versicherung sowie (teils optionalem) Service- und Versicherungspaket, werden für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung fest und verbindlich vereinbart. Die Auftraggeberin schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelleasingverträge für die Beschäftigten und Beamten mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer ab. Entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten sowie Beamten werden zwischen diesen und der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer vereinbart. Die Nutzungs- und Überlassungsverträge regeln zudem die Entgeltumwandlung. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer koordiniert nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung die Gesamtleistung und wickelt diese einheitlich ab.

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