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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klappwarnbaken mit Lichtmodul

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · 30177 Hannover

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Ort
30177 Hannover
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (abgelaufen)
26.10.2026
Hauptgegenstand
34928000 — Fahrzeuge
Weitere CPV
34928470 — Fahrzeuge
34928471 — Fahrzeuge
34923000 — Fahrzeuge
34928460 — Fahrzeuge

Aus der Bekanntmachung

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Klappwarnbaken mit Lichtmodulen für alle Dienststellen der Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Dienststellen der Polizei in Niedersachsen getätigt (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können die bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben, ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

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