Vergolo

Ausschreibungen

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Papier

KoPart eG · 40474 Düsseldorf

Auftraggeber
KoPart eG
Ort
40474 Düsseldorf
Veröffentlicht
01.10.2026
Angebotsfrist
02.11.2026
Hauptgegenstand
30197642 — Büro- & IT-Ausstattung
Weiterer CPV
30197630 — Büro- & IT-Ausstattung

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Papier für die in der Auftragsbekanntmachung benannten abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber. Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Zu ihren Mitgliedern zählen Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie führt das Vergabeverfahren für die teilnehmenden öffentlichen Auftraggeber durch und tritt dabei ausschließlich als ausschreibende Stelle auf. Die Beschaffung und die Abwicklung der Einzelbestellungen erfolgen über den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart eG. Hierzu werden die ausgeschriebenen Artikel und die zugehörigen Konditionen nach Zuschlagserteilung in eine elektronische Bestellplattform integriert, deren Funktionsweise mit einem Webshop vergleichbar ist. Die teilnehmenden Mitglieder sollen ihren Papierbedarf möglichst umfassend über diese Plattform auf Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung decken. Die von den Mitgliedern benannten und berechtigten Besteller erhalten einen persönlichen Online-Zugang. Sie stellen die benötigten Artikel in einem Warenkorb zusammen und übermitteln die Bestellung elektronisch an den jeweiligen Lieferanten. Dieser übernimmt die weitere Bestellabwicklung und die Lieferung nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Liefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem bestellenden Mitglied zustande. Die KoPart eG wird nicht Vertragspartnerin der einzelnen Lieferverträge. Weitere Mitglieder können während der Laufzeit für den elektronischen Katalogeinkauf freigeschaltet werden, sofern sie zu den in der Auftragsbekanntmachung benannten abrufberechtigten öffentlichen Auftraggebern gehören. Der spätere Beitritt zur KoPart eG oder die Freischaltung für die Bestellplattform begründet für sich allein kein Abrufrecht aus dieser Rahmenvereinbarung.

Bekanntmachung an der Quelle öffnen →
Diese Seite gibt die Bekanntmachung wieder, nicht die Vergabeunterlagen. Für eine Angebotsabgabe zählt allein das Original auf der Vergabeplattform; dorthin führt der Verweis oben. Angaben können sich nach der Veröffentlichung geändert haben.