Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung zur Fristverkürzung SbaD
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Auftraggeber
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Hauptgegenstand
- 79710000 — Wirtschaft, Marketing & Recht
- Weiterer CPV
- 79710000 — Wirtschaft, Marketing & Recht
Aus der Bekanntmachung
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung zur Fristverkürzung SbaD Beschreibung: Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung zur Fristverkürzung - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten und Sicherungsleistungen von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und deren verbundene Unternehmen. Hier: Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen. Auftraggeber (abweichend von anders lautender Angabe an anderer Stelle): Deutsche Bahn AG und deren verbundene Unternehmen, vertreten durch den Bereich Beschaffung Infrastruktur.
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