S0335 Bewachung FBG-Tanklager Neuburg
Bundeswehrverwaltung · 86706 Weichering (Neuburg-Schrobenhausen)
- Auftraggeber
- Bundeswehrverwaltung
- Ort
- 86706 Weichering (Neuburg-Schrobenhausen)
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Angebotsfrist
- 03.12.2026
- Hauptgegenstand
- 79713000 — Wirtschaft, Marketing & Recht
Aus der Bekanntmachung
Abschluss eines Vertrages über die konventionell-gewerbliche Bewachung des FBG - Tanklager Neuburg nach VSVgV Wachkategorie A -besonders schutzwürdige Anlage/Einrichtung - personelle Wachleistung mit Fahrzeug, Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sabotageschutz erforderlich. Ü2 Sab muss vor dem Einsatz vorliegen. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Schichtstärke bis zu 10 Wachpersonen 24 Std pro Tag/ 7 Tage pro Woche im 12-Stunden-Schichtdienst mit persönlich zugewiesener Waffe P8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: