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Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)

Stadt Schwelm · siehe LV

Auftraggeber
Stadt Schwelm
Ort
siehe LV
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (abgelaufen)
15.10.2026
Hauptgegenstand
71317210 — Architektur & Ingenieurwesen

Aus der Bekanntmachung

Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung 3. rechtliche Eignung § 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Arbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit

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Diese Seite gibt die Bekanntmachung wieder, nicht die Vergabeunterlagen. Für eine Angebotsabgabe zählt allein das Original auf der Vergabeplattform; dorthin führt der Verweis oben. Angaben können sich nach der Veröffentlichung geändert haben.