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Ausschreibungen

VE 301.2 Totalabbruch mit Schadstoffsanierung

Landratsamt Neustadt a. d. Aisch · 91413 Neustadt a. d. Aisch

Auftraggeber
Landratsamt Neustadt a. d. Aisch
Ort
91413 Neustadt a. d. Aisch
Veröffentlicht
09.10.2026
Angebotsfrist
09.11.2026
Hauptgegenstand
45111100 — Bauleistungen
Weitere CPV
45110000 — Bauleistungen
45111213 — Bauleistungen
45111300 — Bauleistungen
45262660 — Bauleistungen
45262600 — Bauleistungen
90650000 — Entsorgung & Umwelt
und 1 weitere

Aus der Bekanntmachung

Totalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes.Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk.Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung der anfallenden Materialien mit Ausnahme des konventionellen mineralischen Bauschutts. Den konventionellen mineralischen Bauschutt transportiert der Auftragnehmer vollständig zur Zwischenlagerfläche des Auftraggebers in Markt Bibart und kippt ihn dort ab. Mit dem Abkippen endet die Leistung des Auftragnehmers für diesen Bauschutt. Beprobung, Aufnahme, Transport und Entsorgung ab dem Zwischenlager werden gesondert vergeben.Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile,Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungensowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für GefahrstoffeTRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenenAsbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördlicheZulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten, soweit das Leistungsverzeichnis nichtsanderes bestimmt.

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