Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in den Gewerken Landschaftsbau und Artenschutz
50Hertz Transmission GmbH
- Auftraggeber
- 50Hertz Transmission GmbH
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Hauptgegenstand
- 77000000 — Land- & Forstwirtschaft
- Weitere CPV
- 45112700 — Bauleistungen
90720000 — Entsorgung & Umwelt
77000000 — Land- & Forstwirtschaft
77000000 — Land- & Forstwirtschaft
Aus der Bekanntmachung
Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt das Höchstspannungsnetz im Norden und Osten Deutschlands und verantwortet dessen bedarfsgerechten Ausbau zur Umsetzung der Energiewende. Im Rahmen dieser Aufgabe werden Freileitungs-, Erdkabel-, Offshore-Anbindungs- und Umspannwerksprojekte geplant, genehmigt und umgesetzt. Für die Genehmigung und Realisierung dieser Vorhaben sind regelmäßig naturschutzfachliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen insbesondere Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Die Maßnahmen dienen der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, der Sicherung der ökologischen Funktion betroffener Lebensstätten sowie der rechtssicheren Umsetzung der Vorhaben. Die Maßnahmen ergeben sich insbesondere aus landschaftspflegerischen Begleitplänen, artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen, Genehmigungsunterlagen, behördlichen Nebenbestimmungen sowie Festsetzungen in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Sie werden teilweise bereits vor Baubeginn erforderlich und können die Bau- und Betriebsphase begleiten. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit verschiedenen Auftragnehmer pro Los zur Erbringung landschaftsbaulicher und artenschutzfachlicher Leistungen im Zusammenhang mit naturschutzfachlich begründeten CEF-, Minderungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen. Neben der 50Hertz Transmission GmbH sind alle mit der Elia Gruppe verbundenen Unternehmen (insbesondere 50Hertz Offshore GmbH, 50Hertz Connectors GmbH, Elia Grid International GmbH, Elia Transmission Belgium S.A., Elia Asset S.A. und Elia Engineering S.A.) berechtigt, diesen Vertrag in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, diesen Vertrag auf aktuelle oder künftige verbundene Unternehmen oder Unternehmen, an den der Auftraggeber beteiligt ist, zu übertragen. Gleichermaßen bleibt dem Auftraggeber bei einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Auftragnehmers oder bei Wegfall einzelner Mitglieder eines Unternehmensverbunds (ARGE als AN) vorbehalten, den Vertrag auf den neuen Unternehmensträger oder verbleibende Mitglieder eines Unternehmensverbundes zu übertragen.