Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · 53119 Bonn
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Ort
- 53119 Bonn
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Angebotsfrist
- 02.12.2026
- Hauptgegenstand
- 50711000 — Reparatur & Wartung
Aus der Bekanntmachung
Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen) Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock Die RWA - Anlagen in diesem LV befinden sich in Dienstliegenschaften von verschiedenen Nutzern. Für einige dieser Dienstliegenschaften, gibt es besondere Voraussetzungen die beachtet werden müssen um diese betreten zu dürfen. In der Datei C-02 Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung ist eine Karte mit der ungefähren Lage der einzelnen Liegenschaften enthalten.